Hochqualifiziertenlinie

In der heutigen Rathaus-Umschau die lang ersehnte Nachricht: 

 

Zum 1. August tritt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifiziertenrichtlinie in Kraft. Dieses wirkt sich positiv auf die Beschäftigungsmöglichkeit von ausländischen Fachkräften und Hochqualifizierten aus. So können beispielsweise künftig Auszubildende aus Nicht-EU-Staaten, welche in Deutschland erfolgreich eine qualifizierte Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, nach Zustimmung der Arbeitsagentur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in ihrem Beruf erhalten.

 

Allerdings mit Einschränkungen: 

Insgesamt erleichtert wird durch das neue Gesetz vor allem die Beschäftigung von ausländischen hochqualifizierten Fachkräften, welche einen deutschen oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Diese können künftig nicht nur zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen, sondern erhalten bei Vorliegen eines adäquaten Arbeitsplatzangebotes und eines – im Vergleich zu den bisherigen Regelungen deutlich niedrigeren Grundgehalts – die neue „Blue-Card“ (Blaue Karte EU). Die Einkommensgrenzen liegen hierfür 2012 bei rund 44.800 Euro brutto bzw. bei sogenannten „Mangelberufen“, wie beispielsweise Ingenieueren, Programmierern und Ärzten, bei rund 35.000 Euro brutto im Jahr.

 


 

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